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From Handbuch der Deutschen Aktiengesellschaften
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    Basic Info

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    Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank in Darmstadt
    1913
    Die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank hat sich vor Jahren über ihre Leistungsfähigkeit an der Reichsgenossenschaftskasse engagiert u. wird jetzt mit dieser (sie ist in stille Liquid. getreten) zur Liquidation gezwungen (Forderung an dieselbe ca. M. 8 000 000). Um die Katastrophe zu verhindern, haben 12 der leistungsfähigsten Genossenschaften eine neue Zentralkasse für landwirtschaftliche Genossenschaften gegründet, hinter der die Preussenkasse steht, u. wollen dieser die Geldausgleichsstelle übertragen. Der Landwirtsch. Genossenschaftsbank soll durch Gewährung eines Moratoriums die Möglichkeit zur stillen Liquid. gegeben werden. Die Genossenschaften übten in der G.-V. v. 1./4. 1913 eine scharfe Kritik an der Verwalt. der Bank. Die Bilanz für 1912 ergibt einen Verlust für die Genossenschaftsbank von M. 992 097. In der Vers. wurde folg. Resolution angenommen: Die Gläubiger, soweit sie Genossenschaften sind, gewähren vorerst Stundung bis zum 31./12, 1914 u. verpflichten sich, ihre Guthaben jeglicher Art bei der Bank gegen Gutschrift von 4 % Zs. stehen zu lassen. In der am 31./5. 1913 stattgehabten ord. G.-V. wurden die Regularien nicht genehmigt; es wurde eine Revisionskommission eingesetzt, die nach Prüfung der ganzen Sachlage, der Bilanz u. Gewinn- u. Verlust-Rechnung, in einer im Nov. 1913 stattfindenden G.-V. Bericht erstatten soll. Diese Kommission soll im weiteren noch feststellen, inwieweit Vorst. u. A.-R. für ihre Geschäftsführung regresspflichtig zu machen sind
    Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank in Darmstadt
    1914
    Die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank hat sich vor Jahren über ihre Leistungsfähigkeit an der Reichsgenossenschaftskasse engagiert u. wird jetzt mit dieser (sie ist in stille Liquid. getreten) zur Liquidation gezwungen (Forderung an dieselbe ca. M. 8 000 000). Um die Katastrophe zu verhindern, haben 12 der leistungsfähigsten Genossenschaften eine neue Zentralkasse für landwirtschaftliche Genossenschaften gegründet, hinter der die Preussenkasse steht, u. wollen dieser die Geldausgleichsstelle übertragen. Der Landwirtsch. Genossenschaftsbank soll durch Gewährung eines Moratoriums die Möglichkeit zur stillen Liquid. gegeben werden. Die Genossenschaften übten in der G.-V. v. 1./4. 1913 eine scharfe Kritik an der Verwalt. der Bank. Die Bilanz für 1912 ergibt einen Verlust für die Genossenschaftsbank von M. 992 097. In der Vers. wurde folg. Resolution angenommen: Die Gläubiger, soweit sie Genossenschaften sind, gewähren vorerst Stundung bis zum 31./12. 1914 u. verpflichten sich, ihre Guthaben jeglicher Art bei der Bank gegen Gutschrift von 4 % Zs. stehen zu lassen. In der am 31./5. 1913 stattgehabten ord. G.-V. wurden die Regularien nicht genehmigt; es wurde eine Revisionskommission eingesetzt, die nach Prüfung der ganzen Sachlage, der Bilanz u. Gewinn- u. Verlust-Rechnung, in einer am 12./11. 1913 stattgefundenen G.-V. Bericht erstattete
    andwirtschaftliche Genossenschaftsbank in Darmstadt
    1915
    Die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank hat sich vor Jahren über ihre Leistungsfähigkeit an der jetzt in Liquidation getretenen Reichsgenossenschafts-Bank A.-G. in Frankfurt a. M. engagiert (Forderung an dieselbe ca. M. 8 000 000), Die Genossenschaftsbank ist dadurch in Schwierigkeiten geraten. Um eine Katastrophe zu verhindern, haben 12 der leistungsfähigsten Genossenschaften eine neue Zentralkasse für landwirtschaftliche Genossenschaften gegründet, hinter der die Preussenkasse steht, u. haben dieser die Geldausgleichsstelle übertragen. Der Landwirtsch. Genossenschaftsbank wurde durch Gewährung eines Moratoriums die Möglichkeit zur stillen Liquid. gegeben werden, die bis Nov. 1914 bedeutende Fortschritte gemacht hat. Die Genossenschaften übten in der G.-V. v. 1./4. 1913 eine scharfe Kritik an der Verwalt. der Bank. Die Bilanz für 1912 ergab einen Verlust für die Genossenschaftsbank von M. 992 097. In der Vers. wurde folg. Resolution angenommen: Die Gläubiger, soweit sie Genossenschaften sind, gewähren vorerst Stundung bis zum 31./12. 1914 u. verbpflichten sich, ihre Guthaben jeglicher Art bei der Bank gegen Gutschrift von 4 % Zs. stehen zu lassen. In der am 31./5. 1913 stattgehabten ord. G.-V. wurden die Regularien nicht genehmigt; es wurde eine Revisionskommission eingesetzt, die nach Prüfung der ganzen Sachlage, der Bilanz u. Gewinn- u. Verlust-Rechnung, in einer am 12./11.1913 stattgefundenen G.-V. Bericht erstattete. Der Vors. derselben konstatierte, dass die Verluste voraussichtlich noch grösser seien u. sich auf M. 1 568 968 beziffern werden, wogegen eine Reserve von M. 1 588 000 vorhanden ist. Auf Antrag der Revissionskommission wurde dem Aufsichtsrat Generalvollmacht erteilt. Mitgeteilt wurde ferner noch, dass zum Ankauf der Forderungen der zehn renitenten Genossenschaften, die mit ihren M. 156 000 Forderungen dem Moratorium nicht beigetreten waren, bereits M. 95 000 genehmigt sind, so dass nur noch ungefähr M. 60 000 aufzubringen seien. Die wenigen noch ausstehenden hessischen Genossenschaften dürften sich der gütlichen Verständigung auch anschliessen. Eine am 5./12. 1914 stattgefundene Gläubigerversammlung beschloss die Verlängerung des Moratoriums bis Ende 1916, sowie die Verteilung der ersten Abschlagsquote von 15 % an die Gläubiger, gezahlt im März 1915. Mit der Reichsgenossenschaftsbank wurde 1914 eine für die Landw. Genossenschaftsbank günstige Verständigung herbeigeführt, indem mit Hinblick auf die schweren Verluste, die das hessische Genossenschaftswesen erleidet, die übrigen Gläubiger der Reichsgenossenschaftsbank auf ihre Forderungen zugunsten der Landw. Genossenschaftsbank verzichten, und wurden die Werte der Reichsgenossenschaftsbank der Landw. Genossenschaftsbank zur Verrechnung auf ihre Forderung überwiesen. Auf Antrag der Landw. Genossenschaftsbank ist das Institut im März 1915 unter Geschäftsaufsicht gestellt und Finanzrat Michel in Darmstadt zum Verwalter ernannt worden
    Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank in Darmstadt
    1916
    Die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank hat sich vor Jahren über ihre Leistungs fähigkeit an der jetzt in Liquidation aufgelösten Reichsgenossenschafts-Bank A.-G. in Frankfurt a. M. engagiert (Forderung an dieselbe ca. M. 8 000 000). Die Genossenschaftsbank ist dadurch in Schwierigkeiten geraten. Um eine Katastrophe zu verhindern, haben 12 der leistungsfähigsten Genossenschaften eine neue Ges., die Zentralkasse der hessischen landwirtschaftlichen Genossenschaften G. m. b. H. in Darmstadt, gegründet, hinter der der hessische Staat steht, u. haben dieser die Geldausgleichsstelle übertragen. Der Landwirtsch. Genossenschaftsbank wurde durch Gewährung eines Moratoriums die Möglichkeit zur stillen Liquid. gegeben, die bisher Fortschritte gemacht hat. Die Genossenschaften übten in der G.-V. v. 1./4. 1913 eine scharfe Kritik an der Verwalt. der Genossenschaftsbank. Die Bilanz für 1912 ergab einen Verlust für die Genossenschaftsbank von M. 992 097. In der Vers. wurde folg. Resolution angenommen: Die Gläubiger, soweit sie Genossenschaften sind, gewähren vorerst Stundung bis zum 31./12. 1914 u. verpflichten sich, ihre Guthaben jeglicher Art bei der Bank gegen Gutschrift von 4 % Zs. stehen zu lassen. In der am 31./5. 1913 stattgehabten ord. G.-V. wurden die Regularien nicht genehmigt; es wurde eine Revisionskommission eingesetzt, die nach Prüfung der ganzen Sachlage, der Bilanz u. Gewinn- u. Verlust-Rechnung, in einer am 12./11. 1913 stattgefundenen G.-V. Bericht erstattete. Der Vors. derselben konstatierte, dass die Verluste voraussichtlich noch grösser seien u. sich auf M. 1 568 968 beziffern werden, wogegen eine Reserve von M. 1 588 000 vorhanden sei. Auf Antrag der Revissionskommission wurde dem Aufsichtsrat Generalvollmacht erteilt. Mitgeteilt wurde ferner noch, dass zum Ankauf der Forderungen der zehn renitenten Genossenschaften, die mit ihren M. 156 000 Forderungen dem Moratorium nicht beigetreten waren, bereits M. 95 000 genehmigt sind, so dass nur noch ungefähr M. 60 000 aufzubringen seien. Die wenigen noch ausstehenden hessischen Genossenschaften dürften sich der gütlichen Verständigung auch anschliessen. Eine am 5./12. 1914 stattgefundene Gläubigerversammlung beschloss die Verlängerung des Moratoriums bis Ende 1916. Die erste Abschlagsquote von 15 % an die Gläubiger wurde im März 1915 gezahlt. Mit der Reichsgenossenschaftsbank wurde 1914 eine für die Landw. Genossenschaftsbank günstige Verständigung herbeigeführt, indem mit Hinblick auf die schweren Verluste, die das hessische Genossenschaftswesen erleidet, die übrigen Gläubiger der Reichsgenossenschaftsbank auf ihre Forderungen zugunsten der Landw. Genossenschaftsbank verzichten, und wurden die Werte der Reichsgenossenschaftsbank der Landw. Genossenschaftsbank zur Verrechnung auf ihre Forderung überwiesen. Auf Antrag der Landw. Genossenschaftsbank ist das Institut im März 1915 unter Geschäftsaufsicht gestellt und Reg.-Rat Dr. Michel in Darmstadt zum Verwalter ernannt worden
    Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank in Darmstadt
    1917
    Die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank hat sich vor Jahren über ihre Leistungsfähigkeit an der jetzt in Liquidation aufgelösten Reichsgenossenschafts-Bank A.-G. in Frankfurt a. M. engagiert (Forderung an dieselbe ca. M. 8 000 000). Die Genossenschaftsbank ist dadurch in Schwierigkeiten geraten. Um eine Katastrophe zu verhindern, haben 12 der leistungsfähigsten Genossenschaften eine neue Ges., die Zentralkasse der hessischen landwirtschaftlichen Genossenschaften G. m. b. H. in Darmstadt, gegründet, hinter der der hessische Staat steht, u. haben dieser die Geldausgleichsstelle übertragen. Der Landwirtsch. Genossenschaftsbank wurde durch Gewährung eines Moratoriums die Möglichkeit zur stillen Liquid. gegeben, die bisher Fortschritte gemacht hat. Die Genossenschaften übten in der G.-V. v. 1./4. 1913 eine scharfe Kritik an der Verwalt. der Genossenschaftsbank. Die Bilanz für 1912 ergab einen Verlust für die Genossenschaftsbank von M. 992 097, In der Vers. wurde folg. Resolution angenommen: Die Gläubiger, soweit sie Genossenschaften sind, gewähren vorerst Stundung bis zum 31./12. 1914 u. verpflichten sich, ihre Guthaben jeglicher Art bei der Bank gegen Gutschrift von 4 % Zs. stehen zu lassen. In der am 31./5. 1913 stattgehabten ord. G.-V. wurden die Regularien nicht genehmigt; es wurde eine Revisionskommission eingesetzt, die nach Prüfung der ganzen Sachlage, der Bilanz u. Gewinn- u. Verlust-Rechnung, in einer am 12./11. 1913 stattgefundenen G.-V. Bericht erstattete. Der Vors. derselben konstatierte, dass die Verluste voraussichtlich noch grösser seien u. sich auf M. 1 568 968 beziffern werden, wogegen eine Reserve von M. 1 588 000 vorhanden sei. Auf Antrag der Revissionskommission wurde dem Xufsichtsrat Generalvollmacht erteilt. Mitgeteilt wurde ferner noch, dass zum Ankauf der Forderungen der zehn renitenten Genossenschaften, die mit ihren M. 156 000 Forderungen dem Moratorium nicht beigetreten waren, bereits M. 95 000 genehmigt sind, so dass nur noch ungefähr M. 60 000 aufzubringen seien. Die wenigen noch ausstehenden hessischen Genossenschaften dürften sich der gütlichen Verständigung auch anschliessen. Eine am 5./12. 1914 stattgefundene Gläubigerversammlung beschloss die Verlängerung des Moratoriums bis Ende 1916, Die erste Abschlagsquote von 15 % an die Gläubiger wurde im März 1915 gezahlt. Eine weitere Quote von 7 % wurde 1916 zur Verteilung gebracht. Mit der Reichsgenossenschaftsbank wurde 1914 eine für die Landw. Genossenschaftsbank günstige Verständigung herbeigeführt, indem mit Hinblick auf die schweren Verluste, die das hessische Genossenschaftswesen erleidet, die übrigen Gläubiger der Reichsgenossenschaftsbank auf ihre Forderungen zugunsten der Landw. Genossenschaftsbank verzichten, und wurden die Werte der Reichsgenossenschaftsbank der Landw. Genossenschaftsbank zur Verrechnung auf ihre Forderung überwiesen. Auf Antrag der Landw. Genossenschaftsbank ist das Institut im März 1915 unter Geschäftsaufsicht gestellt und Reg.-Rat Dr. Michel in Darmstadt zum Verwalter ernannt worden. Im J. 1915 ist es gelungen, die der Ges. gehörigen Kuxe der Gewerkschaff Schnellenberg bei Siegen u. deren sämtliche Untergewerkschaften gegen bar zu günstigen Bedingungen zu verkaufen. Es handelt sich dabei um einen Teil des bekannten grossen Engagements Kur-Cöln. Der Verkauf brachte die Eiquidation einen Schritt weiter. Soviel dürfte sicher sein, dass ein Konkurs vermieden wird, dass sogar die Hälfte der Guthaben
    Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank in Darmstadt
    1918
    Die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank hat sich vor Jahren über ihre Leistungsfähigkeit an der jetzt in Liquidation aufgelösten Reichsgenossenschafts-Bank A.-G. in Frankfurt a. M. engagiert (Forderung an dieselbe ca. M. 8 000 000). Die Genossenschaftsbank ist dadurch in Schwierigkeiten geraten. Um eine Katastrophe zu verhindern, haben 12 der leistungsfähigsten Genossenschaften eine neue Ges., die Zentralkasse der hessischen landwirtschaftlichen Genossenschaften G. m. b. H. in Darmstadt, gegründet, hinter der der hessische Staat steht, u. haben dieser die Geldausgleichsstelle übertragen. Der Landwirtsch. Genossenschaftsbank wurde durch Gewährung eines Moratoriums die Möglichkeit zur stillen Liquid. gegeben. Die Bilanz für 1912 ergab einen Verlust von M. 992 097. In der Vers. v. 1./4. 1913 wurde folg. Resolution angenommen: Die Gläubiger, soweit sie Genossenschaften sind, gewähren vorerst Stundung bis zum 31./12. 1914 u. verpflichten sich, ihre Guthaben jeglicher Art bei der Bank gegen Gutschrift von 4 % Zs. stehen zu lassen. In der am 31./5. 1913 stattgehabten ord. G.-V. wurden die Regularien nicht genehmigt; es wurde eine Revisionskommission eingesetzt, die nach Prüfung der ganzen Sachlage, der Bilanz u. Gewinn- u. Verlust-Rechnung, in einer am 12./11. 1913 stattgefundenen G.-V. Bericht erstattete. Der Vors. derselben konstatierte, dass die Verluste grösser seien als ursprüngl. angenommen; ult. 1913 tatsächlich mit M. 9 997 141 festgestellt, wogegen eine Reserve von M. 11 738 798 gebildet wurde. Weiteres siehe unten die Bilanzen für 1914–1917. Eine am 5./12. 1914 stattgefundene Gläubigerversammlung beschloss die Verlängerung des Moratoriums bis Ende 1916. Die erste Abschlagsquote von 15 % an die Gläubiger wurde im März 1915 gezahlt. Eine weitere Quote von 7 % wurde 1916 zur Verteilung gebracht. Mit der Reichsgenossenschaftsbank wurde 1914 eine für die Landw. Genossenschaftsbank günstige Verständigung herbeigeführt, indem mit Hinblick auf die schweren Verluste, die das hessische Genossenschaftswesen erleidet, die übrigen Gläubiger der veichsgenossenschaftsbank auf ihre Forderungen zugunsten der Landw. Genossenschaftsbank verzichteten, und wurden die Werte der Reichsgenossenschaftsbank der Landw. Genossenschaftsbank zur Verrechnung auf ihre Forderung überwiesen. Auf Antrag der Bank ist das Institut im März 1915 unter Geschäftsaufsicht gestellt und Reg.-Rat Dr. Michel in Darmstadt zum Verwalter ernannt worden. Im J. 1915 ist es gelungen, die der Ges. gehörigen Kuxe der Gewerkschaft Schnellenberg bei Siegen u. deren sämtliche Untergewerkschaften gegen bar zu günstigen Bedingungen zu verkaufen. Es handelt sich dabei um einen Teil des grossen Engagements Kur-Cöln. Der Verkauf brachte die Liquidation einen Schritt weiter. Soviel dürfte sicher sein, dass ein Konkurs vermieden wird, dass sogar die Hälfte der Guthaben der ländlichen Genossenschaften gerettet werden dürfte. Um eine Bilanz ohne Überschuldung aufstellen zu können, wurde im März 1918 den Gläubigern der Genossenschaftsbank Darmstadt ein neuer Vergleichsvorschlag dahingehend gemacht, dass sie auf 50 % ihrer Forderungen verzichten unter der Bedingung, dass sie als Gegenwert einen Gutschein erhalten, der sie berechtigt, aus der nach Ausschüttung von 50 % etwa noch verbleibenden Masse gleichmässig Befriedigung zu erhalten
    Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank in Darmstadt
    1919
    siehe unten die Bilanzen für 1914–1917. Eine am 5./12. 1914 stattgefundene Gläubigerversammlung beschloss die Verlängerung des Moratoriums bis Ende 1916. Sept. 1918 als IV. Rate weitere 5 %. Mit der Reichsgenossenschaftsbank wurde 1914 eine für die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank günstige Verständigung herbei-
    Die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank hat sich vor Jahren über ihre Leistungsfähigkeit an der jetzt in Liquidation aufgelösten Reichsgenossenschafts-Bank A.-G. in Frankfurt a. M. engagiert (Forderung an dieselbe ca. M. 8 000 000). Die Genossenschaftsbank ist dadurch in Schwierigkeiten geraten. Um eine Katastrophe zu verhindern, haben 12 der leistungsfähigsten Genossenschaften eine neue Ges., die Zentralkasse der hessischen landwirtschaftlichen Genossenschaften G. m. b. H. in Darmstadt, gegründet, hinter der der hessische Staat steht, u. haben dieser die Geldausgleichsstelle übertragen. Der Landwirtsch. Genossenschaftsbank wurde durch Gewährung eines Moratoriums die Möglichkeit zur stillen Liquid. gegeben. Die Bilanz für 1912 ergab einen Verlust von M. 992 097. In der Vers. v. 1./4. 1913 wurde folg. Resolution angenommen: Die Gläubiger, soweit sie Genossenschaften sind, gewähren vorerst Stundung bis zum 31./12. 1914 u. verpflichten sich, ihre Guthaben jeglicher Art bei der Bank gegen Gutschrift von 4 % Zs. stehen zu lassen. In der am 31./5. 1913 stattgehabten ord. G.-V. wurden die Regularien nicht genehmigt; es wurde eine Revisionskommission eingesetzt, die nach Prüfung der ganzen Sachlage, der Bilanz u. Gewinn- u. Verlust-Rechnung, in einer am 12./11. 1913 stattgefundenen G.-V. Bericht erstattete. Der Vors. derselben konstatierte, dass die Verluste grösser seien als ursprüngl. angenommen; ult. 1913 tatsächlich mit M. 9 997 141 festgestellt, wogegen eine Reserve von M. 11 738 798 gebildet wurde. Weiteres Die erste Abschlagsquote von 15 % an die Gläubiger wurde im März 1915 gezahlt. Eine weitere Quote von 7 % wurde 1916 zur Verteilung gebracht, später noch 3 % u. im geführt, indem mit Hinblick auf die schweren Verluste, die das hessische Genossenschaftswesen erleidet, die übrigen Gläubiger der Reichsgenossenschaftsbank auf ihre Forderungen zugunsten der Landw. Genossenschaftsbank verzichteten, und wurden die Werte der Reichsgenossenschaftsbank der Landw. Genossenschaftsbank zur Verrechnung auf ihre Forderung Aberwiesen. Auf Antrag der Bank ist das Institut im März 1915 unter Geschäftsaufsicht gestellt und Reg.-Rat Dr. Michel in Darmstadt zum Verwalter ernannt worden. Im J. 1915 ist es gelungen, die der Ges. gehörigen Kuxe der Gewerkschaft Schnellenberg bei Siegen u. deren sämtliche Untergewerkschaften gegen bar zu günstigen Bedingungen zu verkaufen. Es handelt sich dabei um einen Teil des grossen Engagements Kur-Cöln. Der Verkauf brachte die Liquidation einen Schritt weiter. Soviel dürfte sicher sein, dass ein Konkurs vermieden wird, dass sogar die Hälfte der Guthaben der ländlichen Genossenschaften gerettet werden dürfte. Um eine Bilanz ohne Überschuldung aufstellen zu können, wurde im März 1918 den Gläubigern der Genossenschaftsbank Darmstadt ein neuer Vergleichsvorschlag dahingehend gemacht, dass sie auf 50 % ihrer Forderungen verzichten unter der Bedingung, dass sie als Gegenwert einen Gutschein erhalten, der sie berechtigt, aus der nach Ausschüttung von 50 % etwa noch verbleibenden Masse gleichmässig Befriedigung zu erhalten

    Statements

    Geo

    Darmstadt
    1896
    1908
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    Dariisfadt
    1909
    1909
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    Darmstadt
    1910
    1919
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    Identifiers

    17a18e5ce567d0222cc5a10e6f6f1c9c042a89c11a803da8ab708cac18eec9e9
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